Allgemeine Geschäftsbedingungen Menschen und Hunde

 

Jeder Hundehalter, welcher bei Menschen und Hunde Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF. 2'000'000.-- verfügen. Selbstverständlich muss der Hund in dieser Versicherung integriert sein.

 

Die Teilnehmer bzw. Hundehalter haften für alle von ihnen und / oder von ihrem Hund verursachten Schäden. Menschen und Hunde übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sach- und / oder Vermögensschäden, welche durch die Anwendung bzw. Ausführung der gezeigten und/ oder veranlassten Übungen entstehen.

 

Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Anmeldung, dass ihre Hunde zu diesem Zeitpunkt alle benötigten Impfungen haben, entwurmt und von Parasiten befreit sind und unter keinen ansteckenden Krankheiten leiden. Sollten Menschen und Hunde, andere Personen und / oder Hunde durch Nichteinhaltung dieser Klausel Schaden erleiden, so sind diese vom entsprechenden Halter in vollem Umfang zu übernehmen.

 

Menschen und Hunde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, welche durch die teilnehmenden Tiere oder deren Halter verursacht werden. Sämtliche Begleitpersonen von Kursteilnehmern sind auch durch die entsprechenden Kursteilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und / oder Beratungsstunden erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko.

 

Um ein hohes Niveau halten zu können, werden Kurse nur noch im Einzelunterricht geschult. Gruppenkurse gibt es nur noch in speziellen Fällen und müssen im Voraus abgesprochen werden. 

 

Menschen und Hunde behält sich das Recht vor,  Kurse oder Unterrichtsstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben. Die von Menschen und Hunde verschobenen Lektionen müssen von den Teilnehmern nachgeholt aber selbstverständlich nicht zusätzlich entgolten werden.

 

Sachkundenachweise und Kursbestätigungen für Rassetyp I, sowie Welpenstunden, werden erst nach Begleichung des vereinbarten Betrages ausgehändigt.

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten. Für unentschuldigtes Fernbleiben wird ein weiterer Betrag für Wohltätige Zwecke fällig.

 

Härtefälle werden gesondert betrachtet. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, in einzelnen Fällen zu Gunsten eines entsprechenden Teilnehmers zu entscheiden.

 

Der Gerichtsstand ist Zürich!